Den Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer erhält dein Verein vom Finanzamt. Wir benötigen den Bescheid, um eure anerkannte Gemeinnützigkeit zu überprüfen. Nur Organisationen mit Sitz in Deutschland können vom deutschen Finanzamt geprüft werden und den gemeinnützigen Status erhalten.
Körperschaften öffentlichen Rechts, z. B. Kirchengemeinden, Krankenhäuser oder Schulen bekommen keinen Freistellungsbescheid. Sie können sich jedoch vom zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung ausstellen lassen, in der die Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechtsform bestätigt wird. Falls du eine solche Organisation vertrittst, lade bitte einfach diese Bescheinigung anstelle eines Freistellungsbescheides hoch.