Damit deine gemeinnützige Organisation Spenden über betterplace.org erfolgreich und rechtssicher sammeln kann, gibt es einige wichtige steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick. Wichtig: Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Kläre spezifische Fragen bitte immer mit deiner Steuerberatung oder Rechtsabteilung.
Anforderungen an deine Organisation
Als Basis für das Spendensammeln auf betterplace.org gelten folgende Voraussetzungen für deine Organisation:
- Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit: Du musst betterplace.org immer den aktuellen Freistellungsbescheid deiner Organisation, die aktuelle Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid oder den aktuellen Bescheid nach § 60a AO vorlegen. Für Körperschaften des öffentlichen Rechts benötigen wir einen entsprechenden offiziellen Nachweis.
- Mitteilungspflicht bei Statusänderung: Jede Änderung des Status eurer Steuerbegünstigung (z.B. eine mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit) musst du betterplace.org unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
Anforderungen an dein Projekt und die Mittelverwendung
Bei der Durchführung deines Projekts und der Verwendung der Spenden sind folgende gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben besonders wichtig, um Haftungsrisiken und den Verlust der Gemeinnützigkeit für deine Organisation zu vermeiden:
Grundprinzip: Nur für steuerbegünstigte Zwecke
Spenden dürfen immer nur für die in eurer Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke (§§ 51 ff. der Abgabenordnung - AO) verwendet werden. Der Zweck, den du in deiner Projektbeschreibung auf betterplace.org angibst, muss mit diesen Satzungszwecken übereinstimmen.
Keine unzulässige politische Betätigung
Dein Projekt darf die Grenzen der zulässigen politischen Betätigung für gemeinnützige Organisationen nicht überschreiten. Reine Meinungsbildung oder Wahlkampfunterstützung sind in der Regel nicht gemeinnützig.
Angemessene Verwaltungskosten
Die Verwendung von Spendenmitteln für Verwaltungskosten ist nur zulässig, soweit diese Kosten angemessen sind und in einem vernünftigen Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Projekts stehen.
Zeitnahe Mittelverwendung
Spendengelder müssen zeitnah für die beschriebenen Zwecke eingesetzt werden. Das bedeutet in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Zufluss.
Keine Gegenleistungen für Spenden
Du darfst keine direkten Gegenleistungen für Spenden anbieten oder in Aussicht stellen. Das gilt sowohl für deine Organisation als auch für Dritte. Mehr dazu im Artikel: Dürfen Spender*innen Gegenleistungen erhalten?
Umgang mit Einnahmen (Zweckbetrieb vs. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
Wenn dein Projekt auch Einnahmen erzielt (z.B. durch Ticketverkäufe bei einer Veranstaltung, für die du Spenden sammelst), musst du sicherstellen, dass es sich um einen zulässigen Zweckbetrieb nach der Abgabenordnung (AO) handelt. Spendensammeln für einen reinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist nicht zulässig und kann die Gemeinnützigkeit gefährden.
Weitergabe von Spenden
- An andere inländische Organisationen: Wenn ihr erhaltene Spendengelder an eine andere gemeinnützige Organisation in Deutschland weiterspendet, seid ihr dafür verantwortlich, dass auch diese die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Gegebenenfalls müsst ihr dies gegenüber betterplace.org nachweisen.
- Wichtig: Keine Weiterspende an ausländische Organisationen: Spendengelder, die deine Organisation von betterplace.org erhalten hat, dürfen nicht an eine ausländische Organisation weitergespendet werden (hier sind wir strenger als das Gesetz).
Besonderheiten bei Projekten im Ausland
Wenn deine Organisation Projekte direkt im Ausland durchführt (also selbst tätig wird oder über vertraglich gebundene Hilfspersonen agiert), gelten erhöhte Nachweispflichten. Informiere dich dazu detailliert in unseren spezifischen Hilfeartikeln:
- Welche Nachweispflichten gelten für Projekte im Ausland?
- Was muss bei Projekten im Ausland beachtet werden?
Keine Mitgliedsbeiträge über betterplace.org
Beiträge für eine Vereinsmitgliedschaft sind keine Spenden im steuerrechtlichen Sinne und können nicht über betterplace.org gesammelt werden. Diese müssen immer direkt an eure Organisation geleistet werden.
Keine Zustiftungen (Vermögensstockspenden)
Zustiftungen, also Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung, können nicht über betterplace.org gesammelt werden. Wir als betterplace.org gGmbH sind keine Stiftung und können daher keine Zuwendungsbestätigungen für Vermögensstockspenden ausstellen, die zu einem erhöhten Spendenabzug berechtigen.
Eure Informationspflicht gegenüber betterplace.org
Sollte deine Organisation feststellen, dass ein Projekt nicht mehr die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, müsst ihr dies betterplace.org unverzüglich und unaufgefordert per E-Mail an support@betterplace.org mitteilen. Zudem muss das Projekt dann entsprechend abgebrochen und dies auf der Plattform kommuniziert werden.
Wir empfehlen dir dringend, alle spezifischen Fragen zur Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung mit eurer Steuerberatung zu klären, bevor ihr mit dem Spendensammeln beginnt.