Diese Frage ist sehr wichtig, denn die Antwort hat direkte Auswirkungen darauf, ob eine Zuwendung als Spende gilt und steuerlich absetzbar ist, und ob deine Organisation ihren gemeinnützigen Status gefährdet.
Die klare Antwort: Nein
Für eine Spende darf grundsätzlich keine direkte Gegenleistung erwartet oder gewährt werden. Eine Spende im steuerrechtlichen Sinne ist eine freiwillige Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, ohne dass der*die Spender*in dafür eine spezifische wirtschaftliche oder persönliche Gegenleistung erhält.
Warum ist das so?
Das Prinzip der Freiwilligkeit und Uneigennützigkeit ist der Kern einer Spende. Sobald eine konkrete Gegenleistung ins Spiel kommt, handelt es sich nicht mehr um eine Spende, sondern eher um einen Kauf, Sponsoring oder eine andere Art von wirtschaftlicher Transaktion. Dies hätte zur Folge:
- Die Zuwendung wäre für den*die Spender*in nicht mehr steuerlich absetzbar.
- Deine Organisation könnte Probleme mit dem Finanzamt bekommen und im schlimmsten Fall die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie systematisch Gegenleistungen für Spenden gewährt.
Was zählt als Gegenleistung?
Hier einige Beispiele für Dinge, die nicht als Gegenleistung für eine Spende gewährt werden dürfen:
- Waren oder Produkte (z. B. ein T-Shirt bei einer Spende ab X Euro)
- Dienstleistungen (z. B. eine kostenlose Beratung)
- Exklusive Vorteile (z. B. bevorzugter Zugang zu Veranstaltungen, Rabatte)
- Teilnahme an Verlosungen oder Gewinnspielen, die an eine Spende geknüpft sind
- Öffentliche Nennung als "Sponsor" mit werblichem Charakter (eine einfache Dankesnennung ist oft unkritisch, aber die Grenze zum Sponsoring ist fließend)
- Einladungen zu Veranstaltungen, die einen deutlichen wirtschaftlichen Wert haben und primär dem Vergnügen dienen.
Was ist mit einem Dankeschön?
Selbstverständlich dürft ihr euch bei euren Spender*innen bedanken! Ein einfache Dankesnachricht, eine namentliche Erwähnung (ohne werblichen Charakter und mit Einverständnis) auf eurer Webseite oder eine kleine, symbolische Geste ohne nennenswerten wirtschaftlichen Wert (z. B. ein selbstgebasteltes Dankeskärtchen von Kindern aus einem Projekt) sind in der Regel unproblematisch. Der Fokus muss aber immer auf der freiwilligen Unterstützung des gemeinnützigen Zwecks liegen, nicht auf dem Erhalt eines Vorteils.
Wichtig: Die Grenze zwischen einem erlaubten Dankeschön und einer unzulässigen Gegenleistung kann manchmal fließend sein. Im Zweifel gilt: Weniger ist oft mehr, und der materielle Wert der Aufmerksamkeit sollte sehr gering sein.
Die Spendenbescheinigung als "Dank"
Der Hauptvorteil, den Spender*innen für ihre Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation erhalten, ist die Spendenbescheinigung. Diese ermöglicht es ihnen, ihre Spende steuerlich geltend zu machen.
Im Zweifel: Beratung einholen!
Die Regelungen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht können komplex sein. Wenn du unsicher bist, ob ein geplantes Dankeschön oder eine Aktion als unzulässige Gegenleistung gewertet werden könnte, hole dir bitte unbedingt Rat bei deiner Steuerberatung oder dem für euch zuständigen Finanzamt.